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Sparkassen:

Das geplante neue Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen stößt auf massive Kritik.
Außer der Landesregierung (CDU/FDP-Koalition) will offenbar niemand eine neues Gesetz:
Die Anhörung im Haushalts- u. Finanzausschuss am 11.09.2008 war eine fast einhellige Expertenmeinung gegen die vorliegenden Änderungspläne. Während im Landtag die Anhörung stattfand, demonstrierten draußen über 8.000 (!) Sparkassenangestellte gegen die geplanten Gesetzesänderungen - ein mehr als deutliches Votum...!
Wann hat es so etwas schon einmal gegeben? -
Sparkassenangestellte demonstrieren !!!

Die Lokalzeit Düsseldorf (WDR) berichtete am 11.09.2008 (16 MB, WMV-Datei - Original von WDR-Düsseldorf)


Bei Fusionen steht der Personalrat oft vor der Frage:
Wie wahren wir die Rechte unserer Beschäftigten ?
Muster einer Personalüberleitungsvereinbarung
(PDF-Datei)

Nach Fusionen muss die Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat neu gewählt werden.
Das Programm dazu finden Sie hier.

Privatisierung oder Outsourcing - Auch bei Ihnen ein Thema ?
Wie man die berechtigten Interessen der MitarbeiterInnen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (Konzernleihe) wahren kann, zeigt die Dienstvereinbarung (PDF-Datei) einer rheinischen Großsparkasse.
§ 613a BGB regelt den Normalfall, doch das reicht meistens nicht aus. Viele Fragen - wenige Antworten.
"Wir müssen Kosten sparen, Synergie-Effekte nutzen, uns auf die Herausforderungen der Zukunft einrichten!" - sagt der Arbeitgeber.
So weit, so gut oder so schlecht ?

Die Privatisierung der bisher von Beschäftigten der Sparkassen übernommenen Geschäftsfelder wirft eine Reihe von - insbesondere rechtlichen - Fragen auf.
Antworten auf diese Fragen sind mit Sicherheit nicht für alle Vorhaben ad hoc abrufbar. Es kommt - wie immer - auf den speziellen Einzelfall an.
Wir empfehlen jedem Personalrat, sich von einem Anwalt des Arbeitsrechts unterstützen zu lassen.
Dazu reicht ein einfacher Beschluss des Personalrates aus.
P.S.:
Die inzwischen bekannt gewordenen Bemühungen der XYZ-Bank, ein sog. "Beurlaubungsmodell"
durchzusetzen, sollte jeder Personalrat kritisch prüfen und mit dem o.a. Arbeitnehmerüberlassungsmodell vergleichen.
Die Grundregel lautet:
Alles was schlechter ist als die Arbeitnehmerüberlassung akzeptieren wir für unsere Beschäftigten nicht...!

Lernen in der Freizeit...
E-Learning, ursprünglich entwickelt, um Wissen am Arbeitsplatz-PC zu vermitteln, wird immer mehr zum selbstverständlichen Medium der betrieblichen Aus- und Fortbildung.
In Zeiten knapper Kassen und rückläufiger Betriebsergebnisse findet ein Streichkonzert externer wie auch interner Seminare statt.
Folgende Punkte sollten Sie mindestens beachten, wenn ihr Arbeitgeber "TOP-Programme" zur Wissensvermittlung anbieten möchte:
-
Freizeitausgleich für geleistete Arbeit am Heim-PC
- Übernahme der Providerkosten für die Einwahl ins Internet


Internet - oder: "Wenn der Chef mitsurft..."
ArbeitnehmerInnen werden zunehmend beim Surfen ausspioniert.
Hier erfahren Sie mehr dazu: Der Chef surft mit !
(PDF-Datei)
(Technische Möglichkeiten der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Kontrolle bei der Internet- und E-Mail-Nutzung und wie man sich davor schützen kann.)
Um es vorweg zu nehmen: Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in einem restriktiv aufgebauten Unternehmensnetzwerk hat man mit technischen Mitteln praktisch keine Möglichkeiten,
sich vor all zu neugierigen Vorgesetzten zu schützen. Nur eine bewusste und verantwortungsvolle Nutzung der inzwischen schon gar nicht mehr so neuen Technologien durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und organisatorische Regelungen durch die betriebliche Interessenvertretung können der totalen Überwachung einen Riegel vorschieben oder sie zumindest in die Illegalität drängen. Eine gesunde Paranoia kann also bei der Internet-/E-Mail-Nutzung aus Unternehmensnetzwerken heraus nicht schaden.


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