Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (ÖD)
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz finden die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November,
nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.
Version: 1.0 für den Öffentlichen Dienst (eine Version nach dem neuen BetrVG ist in Vorbereitung)
Betriebssysteme: Windows![]()
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Anwendungssoftware: MS-Office 2000, 2003 oder MS-ACCESS+MS-WINWORD 2000 / 2003
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